Gesundheit + Medizin

Senioren werden in Schutz genommen.
Sparen die Kassen auf Kosten älterer Menschen?
Entschieden nein. Jeder gesetzlich Versicherte hat dieselben Leistungsansprüche – ohne Ansehen des Alters, Geschlechts oder der Herkunft. Nehmen wir das Beispiel Endoprothetik. Die Implantation künstlicher Knie- und Hüftgelenke erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach medizinischer Notwendigkeit, nicht nach Alter. Jedes Jahr werden Hunderttausende neuer Hüften und Knie eingesetzt – die meisten Prothesen bekommen betagte Menschen, viele sind über 85 Jahre alt. Eine gute Behandlung und die Teilhabe am medizinischen Fortschritt ist also auch im Alter gewährleistet. Im Übrigen gilt: Der Arzt hat Therapiehoheit, er entscheidet darüber, welcher Behandlungspfad eingeschlagen wird.
Warum werden Anträge z. B. auf Reha oft erst nach Widerspruch genehmigt?
Eine überdurchschnittliche Widerspruchsquote bei Anträgen älterer Menschen ist mir nicht bekannt. Sofern der Arzt die Reha-Maßnahme für notwendig hält und der medizinische Dienst der Krankenkassen bestätigt, erhält der Versicherte seine Maßnahme. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu Leistungsablehnungen. Dagegen kann der Versicherte aber Widerspruch einlegen, dann wird noch einmal geprüft. Das Verfahren ist glasklar und bewährt